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   OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02   

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https://dejure.org/2002,2838
OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02 (https://dejure.org/2002,2838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.10.2002 - 16 WF 107/02 (https://dejure.org/2002,2838)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 16 WF 107/02 (https://dejure.org/2002,2838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebühren eines Rechtsanwalts bei Einreichen und späterer Zurücknahme der Berufung; Beauftragung durch den Berufungsbeklagten bei noch unbegründeter Berufungsschrift; 13/10 Gebühr bei Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Feststehen ihres Umfangs

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Zurückweisungsantrag der Berufung betreffend einen vor der Berufungsbegründung bestellten Berufungsanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 32 Abs. 1
    Bestellung eines Rechtsanwaltes vor der Begründung der Berufung und Rechtsanwaltsgebühren bei Antrag auf Zurückweisung dieser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 ; ZPO § 165
    Voraussetzungen der Erörterungsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 896
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 05.05.1993 - 2 WF 60/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    - Senat für Familiensachen - Beschluss vom 05. Mai 1993 - 2 WF 60/92 - JurBüro 1994, 159).

    Diese Frage wird von den Oberlandesgerichten überwiegend verneint (vgl. die umfassenden Nachweise bei OLG Köln, a.a.O. und bei Zöller/Herget ZPO 23. Aufl. § 91 Rn 13 "Berufung"; ; OLG Karlsruhe, 2. ZS. - Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 22. Mai 1986 - 2 WF 62/86 - Die Justiz 1986, 488; Beschluss vom 05. Mai 1993 - 2 WF 60/92 - JurBüro 1994, 159; neuerdings erneut Beschluss vom 20. August 2002 - 2 WF 85/02 - nicht veröffentlicht; anderer Ansicht: OLG Karlsruhe 16. ZS.

    Hier handelt es sich um ein typisiertes in jedem Einzelfall als solches klar abgrenzbares Verhalten, das aus dem Anwendungsbereich des § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO herausgenommen werden kann, ohne dass dies zu einer Verwässerung der Bestimmung führt (vgl. 2. ZS. JurBüro 1994, 159).

  • OLG Köln, 15.09.1997 - 17 W 243/97

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei nur fristwahrend eingelegter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    Die zu § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO entwickelten Grundsätze gelten auch für den vorliegenden Fall der Bestellung eines Berufungsanwalts durch den berufungsbeklagten Antragsteller unmittelbar nach Einlegung der Berufung durch die Antragsgegnerin als Berufungsklägerin (vgl. insoweit grundlegend - teilweise wörtlich - OLG Köln - Beschluss vom 15. September 1997 - 17 W 243/97 - FamRZ 1998, 841, 842 mit vielen weiteren Nachweisen, auch auf OLG Karlsruhe - JurBüro 1995, 88; ebenso OLG Karlsruhe - 2. ZS.

    Wird alsdann die Berufung zurückgenommen, erwachsen ihm gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO eine halbe (13/20) Prozessgebühr aus dem Streitwert der Hauptsache und zusätzlich für die Stellung des Antrags nach § 515 Abs. 3 ZPO eine volle (13/10) Prozessgebühr zum Kostenwert, der Höhe nach gemäß § 13 Abs. 3 BRAGO, insgesamt beschränkt auf eine volle 13/10 Gebühr nach dem Hauptsachewert (OLG Köln, FamRZ 1998, 841 m.N.).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.1994 - 11 W 105/94

    Kostenerstattung bei Rücknahme der Berufung vor Begründung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    Die zu § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO entwickelten Grundsätze gelten auch für den vorliegenden Fall der Bestellung eines Berufungsanwalts durch den berufungsbeklagten Antragsteller unmittelbar nach Einlegung der Berufung durch die Antragsgegnerin als Berufungsklägerin (vgl. insoweit grundlegend - teilweise wörtlich - OLG Köln - Beschluss vom 15. September 1997 - 17 W 243/97 - FamRZ 1998, 841, 842 mit vielen weiteren Nachweisen, auch auf OLG Karlsruhe - JurBüro 1995, 88; ebenso OLG Karlsruhe - 2. ZS.
  • OLG Karlsruhe, 26.01.1996 - 16 WF 12/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    - Senat für Familiensachen - Beschluss vom 26. Januar 1996 - 16 WF 12/95 - FamRZ 1997, 220 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 22. August 1989 - 16 WF 111/89 - Die Justiz 1990, 396).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.1986 - 2 WF 62/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    Diese Frage wird von den Oberlandesgerichten überwiegend verneint (vgl. die umfassenden Nachweise bei OLG Köln, a.a.O. und bei Zöller/Herget ZPO 23. Aufl. § 91 Rn 13 "Berufung"; ; OLG Karlsruhe, 2. ZS. - Senat für Familiensachen -, Beschluss vom 22. Mai 1986 - 2 WF 62/86 - Die Justiz 1986, 488; Beschluss vom 05. Mai 1993 - 2 WF 60/92 - JurBüro 1994, 159; neuerdings erneut Beschluss vom 20. August 2002 - 2 WF 85/02 - nicht veröffentlicht; anderer Ansicht: OLG Karlsruhe 16. ZS.
  • OLG Karlsruhe, 22.08.1989 - 16 WF 111/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 16 WF 107/02
    - Senat für Familiensachen - Beschluss vom 26. Januar 1996 - 16 WF 12/95 - FamRZ 1997, 220 unter Bezugnahme auf Beschluss vom 22. August 1989 - 16 WF 111/89 - Die Justiz 1990, 396).
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